Gastronomie Informationen

Durch das Corona Virus sind Deutschland, Europa und große Teile der Welt im Ausnahmezustand. Uns ist wichtig, dass in der existenzbedrohten Gastronomie- und Eventbranche schnell und zielgerichtet gehandelt wird. Dabei liegt uns auch in diesen schwierigen Zeiten der seit Jahrzehnten gelebte partnerschaftliche Zusammenhalt sehr am Herzen. Um Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Werkzeuge und Hilfen zu geben, haben wir im Folgenden aktuelle Informationen zusammengestellt.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin Ansprechpartner im Außen- wie Innendienst unseres Unternehmens für Ihre Belange zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund und optimistisch.

Ihr ERDINGER Weißbräu

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Hinweise/Links. Sie sollen insbesondere Betrieben aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe als eine erste Hilfestellung dienen. Die Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.

Soforthilfen Bund:

Anträge für Soforthilfen des Bundes werden über die Länder gestellt.
Liste der zuständigen Landesbehörden.
Musterantrag für Soforthilfen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Finanzielle Soforthilfen der Bundesländer

Auch die Bundesländer bieten vielfältige zum Teil erweiterte Hilfen an, über Details können Sie sich auf den jeweiligen Websites informieren:

9.000 Euro für Antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit max. 5 Mitarbeitern / 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit max. 10 Mitarbeitern / 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit max. 50 Mitarbeitern

Webseite

Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro bei max. 5 Mitarbeitern bis zu 30.000 Euro bei max. 250 Mitarbeitern

Webseite

Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer mit max. 5 Mitarbeitern bekommen 5.000 Euro Zuschuss vom Land

Webseite

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Webseite

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler können Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro beantragen. Unternehmen zwischen 10 und unter 50 Beschäftigten und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz können bis zu 20.000 Euro beantragen.

Webseite

Solo-Selbstständige bis zu 2.500 EUR/ < 10 Mitarbeiter bis zu 5.000 EUR/ 10 bis 50 Mitarbeiter 25.000 EUR 50 bis 250 Mitarbeiter 30.000 EUR

Webseite

< 5 Mitarbeiter 10.000 EUR / < 10 Mitarbeiter 20.000 Euro / < 50 Mitarbeiter 30.000 EUR für 3 Monate

Webseite

Bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 9.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000EUR/ bis zu 24 Mitarbeitern bis zu 25.000EUR/ bis zu 49 Mitarbeitern bis zu 40.000 EUR

Webseite

Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen.

Webseite

9.000 EUR für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Mitarbeitern 15.000 EUR für Antragsberechtigte bis zu 10 Mitarbeitern/ 25.000 EUR für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Mitarbeitern

Webseite

Bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 9000 EUR/mit 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 EUR. Betriebe mit 11 bis 30 Mitarbeitern können ein Sofort-Darlehen mit Zuschusskomponente beantragen. Das Darlehen umfasst bis zu 30.000 Euro, hinzu kommt ein Zuschuss über 30% der Darlehenssumme. Das sind max. 39.000EUR

Webseite

< 1 Mitarbeiter=bis zu 3.000 EUR/bis zu 5 Mitarbeiter= bis zu 6.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeitern=bis zu 10.000 EUR

Webseite

bis zu 5 Mitarbeiter = bis zu 9.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeiter =bis zu 15.000 EUR/ bis zu 25 Mitarbeiter =bis zu 20.000 EUR/ bis zu 50 Mitarbeiter = bis zu 25.000 EUR

Webseite

bis zu 5 Mitarbeiter = bis zu 9.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeiter = bis zu 15.000 EUR

Webseite

1 bis 5 Mitarbeiter =bis zu 5.000 EUR/ 6 bis 10 Mitarbeiter = bis zu 10.000 EUR/ 11 bis 25 Mitarbeiter = bis zu 20.000 EUR/ 26 bis 50 Mitarbeiter = bis zu 30.000 EUR

Webseite

Kurzarbeitergeld:

Die Bundesregierung hat erleichterte Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (KuG) beschlossen. Sie können aufgrund der Gastronomieschließungen KuG beantragen.

Voraussetzungen:

  • Beschäftigung von mind. einer sozialversicherungspflichtigen Person
  • mindestens 10 % der Beschäftigten mit mindestens 10 % Arbeitsausfall KuG erhalten nicht gekündigte Arbeitnehmer/innen sowie Leiharbeiter/innen in folgender Höhe:
  • 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes
  • 67 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes bei mindestens einem Kind
Anmeldung des KuG: muss spätestens am letzten Tag des Monats, für den Leistungen beantragt werden, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen und Bestätigung der Agentur für Arbeit, haben Sie 3 Monate Zeit den Antrag auf KuG zu stellen. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Beschäftigungszeit werden zu 100 % erstattet. KuG wird maximal für 12 Monate gewährt.

Infobroschüre Kurzarbeitergeld
Anzeige Kurzarbeitergeld
Leistungsantrag Kurzarbeitergeld

Liquiditätshilfen / KfW

Die KfW stellt Liquiditätshilfen zur Verfügung. Die Antragsstellung der Kredithilfen erfolgt über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl. Dies kann die Hausbank sein – aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Diese überprüfen den Antrag und leiten diesen dann an die KfW weiter.

Voraussetzungen für die Darlehen:

  • Betriebsalter: ERP-Gründerkredit (073) < 5 Jahre, KfW-Unternehmerkredit (047) > 5 Jahre
  • Höchstbetrag Betriebsmittel: ERP-Gründerkredit (073) 30.000,00 Euro, KfW-Unternehmerkredit (047) 5.000.000,00 Euro
  • Laufzeit: ERP-Gründerkredit (073) max. 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Jahren, KfW-Unternehmerkredit (047) bis zu 2 Jahren in einer Summe endfällig / bis zu 5 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr
  • Zins je nach Risikoeinstufung: ERP-Gründerkredit (073) 1,03 % bis 7,43 % p.a., KfW-Unternehmerkredit (047) 1,03 % bis 7,43 % p.a.
Weitere Informationen zu den Kredithilfen gibt es auf den Webseiten der KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline KFW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9000

Übersicht:

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