Gastronomie Informationen
Durch das Corona Virus sind Deutschland, Europa und große Teile der Welt im Ausnahmezustand. Uns ist wichtig, dass in der existenzbedrohten Gastronomie- und Eventbranche schnell und zielgerichtet gehandelt wird. Dabei liegt uns auch in diesen schwierigen Zeiten der seit Jahrzehnten gelebte partnerschaftliche Zusammenhalt sehr am Herzen. Um Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Werkzeuge und Hilfen zu geben, haben wir im Folgenden aktuelle Informationen zusammengestellt.
Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin Ansprechpartner im Außen- wie Innendienst unseres Unternehmens für Ihre Belange zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und optimistisch.
Ihr ERDINGER Weißbräu
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Hinweise/Links. Sie sollen insbesondere Betrieben aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe als eine erste Hilfestellung dienen. Die Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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Anträge für Soforthilfen des Bundes werden über die Länder gestellt.
Liste der zuständigen Landesbehörden.
Musterantrag für Soforthilfen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch die Bundesländer bieten vielfältige zum Teil erweiterte Hilfen an, über Details können Sie sich auf den jeweiligen Websites informieren:
9.000 Euro für Antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit max. 5 Mitarbeitern / 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit max. 10 Mitarbeitern / 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit max. 50 Mitarbeitern
Webseite
Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro bei max. 5 Mitarbeitern bis zu 30.000 Euro bei max. 250 Mitarbeitern
Webseite
Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer mit max. 5 Mitarbeitern bekommen 5.000 Euro Zuschuss vom Land
Webseite
Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Webseite
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler können Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro beantragen. Unternehmen zwischen 10 und unter 50 Beschäftigten und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz können bis zu 20.000 Euro beantragen.
Webseite
Solo-Selbstständige bis zu 2.500 EUR/ < 10 Mitarbeiter bis zu 5.000 EUR/ 10 bis 50 Mitarbeiter 25.000 EUR 50 bis 250 Mitarbeiter 30.000 EUR
Webseite
< 5 Mitarbeiter 10.000 EUR / < 10 Mitarbeiter 20.000 Euro / < 50 Mitarbeiter 30.000 EUR für 3 Monate
Webseite
Bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 9.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000EUR/ bis zu 24 Mitarbeitern bis zu 25.000EUR/ bis zu 49 Mitarbeitern bis zu 40.000 EUR
Webseite
Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen.
Webseite
9.000 EUR für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Mitarbeitern 15.000 EUR für Antragsberechtigte bis zu 10 Mitarbeitern/ 25.000 EUR für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Mitarbeitern
Webseite
Bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 9000 EUR/mit 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 EUR. Betriebe mit 11 bis 30 Mitarbeitern können ein Sofort-Darlehen mit Zuschusskomponente beantragen. Das Darlehen umfasst bis zu 30.000 Euro, hinzu kommt ein Zuschuss über 30% der Darlehenssumme. Das sind max. 39.000EUR
Webseite
< 1 Mitarbeiter=bis zu 3.000 EUR/bis zu 5 Mitarbeiter= bis zu 6.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeitern=bis zu 10.000 EUR
Webseite
bis zu 5 Mitarbeiter = bis zu 9.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeiter =bis zu 15.000 EUR/ bis zu 25 Mitarbeiter =bis zu 20.000 EUR/ bis zu 50 Mitarbeiter = bis zu 25.000 EUR
Webseite
bis zu 5 Mitarbeiter = bis zu 9.000 EUR/ bis zu 10 Mitarbeiter = bis zu 15.000 EUR
Webseite
Die Bundesregierung hat erleichterte Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (KuG) beschlossen. Sie können aufgrund der Gastronomieschließungen KuG beantragen.
Voraussetzungen:
- Beschäftigung von mind. einer sozialversicherungspflichtigen Person
- mindestens 10 % der Beschäftigten mit mindestens 10 % Arbeitsausfall KuG erhalten nicht gekündigte Arbeitnehmer/innen sowie Leiharbeiter/innen in folgender Höhe:
- 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes
- 67 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes bei mindestens einem Kind
Infobroschüre Kurzarbeitergeld
Anzeige Kurzarbeitergeld
Leistungsantrag Kurzarbeitergeld
Die KfW stellt Liquiditätshilfen zur Verfügung. Die Antragsstellung der Kredithilfen erfolgt über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl. Dies kann die Hausbank sein – aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Diese überprüfen den Antrag und leiten diesen dann an die KfW weiter.
Voraussetzungen für die Darlehen:
- Betriebsalter: ERP-Gründerkredit (073) < 5 Jahre, KfW-Unternehmerkredit (047) > 5 Jahre
- Höchstbetrag Betriebsmittel: ERP-Gründerkredit (073) 30.000,00 Euro, KfW-Unternehmerkredit (047) 5.000.000,00 Euro
- Laufzeit: ERP-Gründerkredit (073) max. 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Jahren, KfW-Unternehmerkredit (047) bis zu 2 Jahren in einer Summe endfällig / bis zu 5 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr
- Zins je nach Risikoeinstufung: ERP-Gründerkredit (073) 1,03 % bis 7,43 % p.a., KfW-Unternehmerkredit (047) 1,03 % bis 7,43 % p.a.
Hotline KFW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9000
Deutscher Brauerbund e.V.: Neuregelung des Insolvenz- und Zivilrechts